Blockchain und die DSGVO:

Anwendbar?

16.10.2022 10 min

Zusammenfassung & Show Notes

 Die DSGVO ist nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Sind die Daten, die in den Datenblöcken verarbeitet werden, also solche, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen, so ist die DSGVO anwendbar. 


 
GfA – Der Podcast 
Der deutschsprachige Podcast der Gesellschaft für Arbeitsmethodik e.V. Die Themen wechseln, im Wesentlichen geht es zurzeit um das Bewusstsein der Maschinen: Was Kybernetik und Systemtheorie zu Fragen nach Bewusstsein, Kommunikation und künstlicher Intelligenz beitragen können. Die Folgen bauen aufeinander auf, du kannst aber auch einzeln einsteigen. 
Von Brigitte E. S. Jansen. Gesprochen wird die Reihe von einer synthetischen Stimme. 

 Die DSGVO ist nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Sind die Daten, die in den Datenblöcken verarbeitet werden, also solche, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen, so ist die DSGVO anwendbar. Dies gilt im Übrigen nicht nur für unmittelbar identifizierende Daten, wie den Namen einer Person, sondern auch solche, durch die indirekt eine Identifikation möglich ist, wie beispielsweise eine IP-Adresse oder ein Kfz-Kennzeichen. 


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Der Verein und seine übrigen Angebote: gfaev.de 
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GfA – Der Podcast · Die Reihe "Das Bewusstsein der Maschinen", ausführlicher und mit mehr Theorie im Rücken: gfa-ev.com 
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