Gesellschaft für Arbeitsmethodik e.V.

präsentiert

Die DSGVO in der Praxis:

Fotografieren

02.10.2022 14 min

Zusammenfassung & Show Notes

 
Das Fotografieren von Personen stellt immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Selbst wenn kein Name oder sonstige Begleitdaten zu einem Foto gespeichert oder veröffentlicht werden, kann über ein Foto eine Person identifiziert werden. Daher ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar. 

Die DSGVO ist auch für das Fotografieren von Personen zuständig.  Was das für das Fotografieren von Personen bedeutet und wie Sie eine Veröffentlichung rechtssicher gestalten können, erfahren Sie im Folgenden. 
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt erste Hinweise darauf, wie man sich korrekt verhält. Im Zweifel fragen Sie immer den Anwalt ihres Vertrauens. 

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