Die DSGVO in der Praxis:
Fotografieren
02.10.2022 14 min
Zusammenfassung & Show Notes
Das Fotografieren von Personen stellt immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Selbst wenn kein Name oder sonstige Begleitdaten zu einem Foto gespeichert oder veröffentlicht werden, kann über ein Foto eine Person identifiziert werden. Daher ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar.
Die DSGVO ist auch für das Fotografieren von Personen zuständig. Was das für das Fotografieren von Personen bedeutet und wie Sie eine Veröffentlichung rechtssicher gestalten können, erfahren Sie im Folgenden.
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt erste Hinweise darauf, wie man sich korrekt verhält. Im Zweifel fragen Sie immer den Anwalt ihres Vertrauens.
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt erste Hinweise darauf, wie man sich korrekt verhält. Im Zweifel fragen Sie immer den Anwalt ihres Vertrauens.
Feedback geben
Dir gefällt der Podcast und Du möchtest das mal loswerden? Du hast Tipps für neue Themen oder magst über den Inhalt bestimmter Folgen diskutieren? Dann wähle im Formular die jeweilige Episode aus und schreib uns eine Nachricht. Vielen Dank für Dein Feedback!