Gesellschaft für Arbeitsmethodik e.V.

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Urheberrecht

Ausgewählte Beispiele 1

23.10.2022 6 min

Zusammenfassung & Show Notes

 Es gibt mindestens vier Interessengruppen, die mit dem Urheberrecht in Berührung kommen können: Das sind die Urheber (Schöpfer eines Werks) selber, z. B. Schriftsteller, Komponisten oder Interpreten, die Verwerter wie Verlage, Plattenfirmen, Filmhersteller, die Endnutzer und die Intermediäre (z. B. Access-Provider wie die Deutsche Telekom, 1&1, Vodafone, etc. Zu den Intermediären gehören auch Distributoren wie Amazon, Netflix, oder YouTube,  Amazon Prime oder Suchmaschinen wie Google. 

 Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) trat am 01. Januar 1966 in Kraft. Frühere Schutzgesetze wie das aus Jahr 1901 stammende Urheberrechtsgesetz an Werken der Literatur und der Tonkunst und das aus dem Jahr 1907 stammende Urheberrechtsgesetz an Werken der bildenden Künste und der Fotografie wurden damit abgelöst. Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken vor einer widerrechtlichen Verwendung durch unberechtigte Personen. Geschützt sind ausschließlich Werke natürlicher Personen, das sind z. B. Maler, Bildhauer, Autoren, Fotografen, aber auch Programmierer. Ein Urheberschutz für juristische Personen gilt nur noch für Altfälle vor Inkrafttreten des Urheberrechts in der aktuellen Fassung. Der 

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